Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hundehaltung - Namensänderung mitteilen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Ihr Name hat sich geändert.

keine

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

keine

keine

keiner

keine

keine

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes