Mitteilungsblatt KW31
Mitteilungsblatt vom 30.07.2015
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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Diese Maßnahmen gelten landesweit - aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.
Ausführliche Informationen und Antworten auf unterschiedliche Fragen zur Corona-Verordnung finden Sie auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.
Die Landesregierung appelliert eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
Wir bitten Sie, die tagesaktuellen Presse-, Fernseh- und Rundfunkberichte stets zu verfolgen und/ oder sich auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ sowie auf regionaler Ebene auf unserer Homepage www.durchhausen.de oder der Homepage des Landkreises Tuttlingen https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus über die neuesten Änderungen zu informieren.
Bei weiteren Fragen zum Thema Corona, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wie gewohnt zur Verfügung.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie hier und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Durchhausen und alle, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, dürfen sich über die Fertigstellung des „Durchhauser Heimatliedes“ freuen.
Unser herzlicher Dank gilt für die Gesamtkoordination unserem Mitbürger Udo Schorpp, für die Produktion Herrn Enrico Falcone vom Sinfonia-Soundatelier sowie Co-Produzenten Udo Schorpp, für den Liedtext unserer Mitbürgerin Sonja Schneckenburger sowie den Herren Klaus Jakob und Heinz Klockhaus und für den Gesang als Leadstimme Udo Schorpp und als Chor Larissa Schorpp, Denis Schorpp und Jörg Zepf.
Ist die Gemeinde Durchhausen ohnehin für ihre starke Dorfgemeinschaft und ihren Zusammenhalt bekannt, so wird das Durchhauser Heimatlied hierzu noch im besonderen Maße beitragen. Das Lied kann über den untenstehenden Link angehört werden.
Die Gemeindeverwaltung wünscht viel Spaß beim Anhören und dankt den Verantwortlichen nochmals herzlich.
Heimatlied anhören (den dazugehörigen Liedtext können Sie sich zum Mitsingen hier herunterladen). Alternativ Heimatlied hier herunterladen (Download mit der rechten Maustaste anklicken, Link speichern unter auswählen)
Mitteilungsblatt vom 30.07.2015
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Mitteilungsblatt vom 23.07.2015
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TOP 1: Bürgerfrageviertelstunde
Hier wies einer der drei anwesenden Bürger darauf hin, dass der Schöpfbrunnen auf dem Friedhof immer wieder verschmutzt sei, weil offensichtlich Friedhofsbesucher ihre Geräte, mit denen sie die Gräber richten, in dem Brunnen säubern würden. Zu diesem Zweck sei jedoch dieser Brunnen nicht da. Dies sah auch Bürgermeister und Gemeinderat so. Eine weitere Frage ging dahin , ob von seiten des Mülldeponiebetreibers an die Gemeinde Informationen gehen wie bspw. über Belastungen des Bocksbartgrabens.
Mitteilungsblatt vom 16.07.2015
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