Mitteilungsblatt KW50
Mitteilungsblatt vom 10.12.2015
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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Diese Maßnahmen gelten landesweit - aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.
Ausführliche Informationen und Antworten auf unterschiedliche Fragen zur Corona-Verordnung finden Sie auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.
Die Landesregierung appelliert eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
Wir bitten Sie, die tagesaktuellen Presse-, Fernseh- und Rundfunkberichte stets zu verfolgen und/ oder sich auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ sowie auf regionaler Ebene auf unserer Homepage www.durchhausen.de oder der Homepage des Landkreises Tuttlingen https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus über die neuesten Änderungen zu informieren.
Bei weiteren Fragen zum Thema Corona, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wie gewohnt zur Verfügung.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Information zur Grundsteuer 2021 und zur Reform der Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie hier und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Durchhausen und alle, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, dürfen sich über die Fertigstellung des „Durchhauser Heimatliedes“ freuen.
Unser herzlicher Dank gilt für die Gesamtkoordination unserem Mitbürger Udo Schorpp, für die Produktion Herrn Enrico Falcone vom Sinfonia-Soundatelier sowie Co-Produzenten Udo Schorpp, für den Liedtext unserer Mitbürgerin Sonja Schneckenburger sowie den Herren Klaus Jakob und Heinz Klockhaus und für den Gesang als Leadstimme Udo Schorpp und als Chor Larissa Schorpp, Denis Schorpp und Jörg Zepf.
Ist die Gemeinde Durchhausen ohnehin für ihre starke Dorfgemeinschaft und ihren Zusammenhalt bekannt, so wird das Durchhauser Heimatlied hierzu noch im besonderen Maße beitragen. Das Lied kann über den untenstehenden Link angehört werden.
Die Gemeindeverwaltung wünscht viel Spaß beim Anhören und dankt den Verantwortlichen nochmals herzlich.
Heimatlied anhören (den dazugehörigen Liedtext können Sie sich zum Mitsingen hier herunterladen). Alternativ Heimatlied hier herunterladen (Download mit der rechten Maustaste anklicken, Link speichern unter auswählen)
Mitteilungsblatt vom 10.12.2015
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Gemeinderatssitzung vom 09.12.2015
TOP 1: Bürgerfrageviertelstunde
Von den zahlreich erschienenen Zuhörern hatte keiner eine Frage an Bürgermeister und Gemeinderat.
TOP 2: Forstbetriebsplan 2016
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Link den neuen Leiter des Kreisforstamtes, Herrn Dr. Frieder Dinkelaker und Revierförster Harald Rutha begrüßen.
Dr. Dinkelaker ist Nachfolger von Forstdirektor Klaus Cerny, der inzwischen den Ruhestand angetreten hat.
Nach kurzer Vorstellung seiner Person ging Dr. Dinkelaker auf die aktuelle Situation am Holzmarkt ein und streifte auch die kartellrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land und dem Bundeskartellamt bezüglich der Holzvermarktung. Hier ist von seiten des Landes bzw. des Landkreises reagiert worden und bei der Kreiskämmerei eine kommunale Holzverkaufsstelle eingerichtet worden.
Der Forstbetriebsplan 2016 für die Gemeinde Durchhausen sieht bei einem Einschlag von 1.600 fm einen Überschuss von 30.000 € vor. Die Einnahmen im Kommunalwald betragen 157.290 €, wovon 116.000 € auf Holzerlöse und 41.290 € auf Ersätze für unseren Waldarbeiter für den Einsatz in anderen Forstbetrieben entfallen.
Die Ausgaben für Personal, Waldwegunterhaltung, Versicherungen, Holzaufarbeitung und Rücken, Waldkulturkosten, Bestandspflege und Wirtschaftsverwaltung belaufen sich auf 127.290 €. Im Wirtschaftsjahr werden rd. 2.350 Pflanzen gesetzt, wovon 1.500 auf Fichten entfallen. Für 2015 wird ebenfalls ein deutlicher Überschuss erwartet. Hier liegt das Hiebsergebnis bei rd. 2.400 fm, da im Neuenwald auf dem Gebiet des Interkommunalen Gewerbegebietes eine Waldfläche geräumt werden musste.
Nachdem Dr. Dinkelaker und Harald Rutha die Fragen des Gemeinderates zufrieden stellend beantworten konnten, hat der Gemeinderat dem Forstbetriebsplan einstimmig zugestimmt.
Mitteilungsblatt vom 03.12.2015
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Mitteilungsblatt vom 26.11.2015
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