Bericht aus der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2019
Vor Eröffnung der Gemeinderatssitzung konnte Bürgermeister Simon Axt berichten, dass das Kommunalamt Tuttlingen die Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 für gültig erklärt hat. Er gratulierte in diesem Zusammenhang den wieder und neu gewählten Gemeinderäte herzlich und brachte zum Ausdruck, dass er sich auf die Zusammenarbeit freue.
Einführung in die Aufgaben und Pflichten des Gemeinderates
Unter diesem Tagesordnungspunkt erläutert Bürgermeister Axt anhand einer Sitzungsvorlage die wesentlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten von Gemeinderäten. Außerdem gibt er eine kurze Vorschau auf die anstehenden größeren Projekte und Aufgaben, wie den Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im ELR, die Bauland- und Gewerbeentwicklung, die Freiwillige Feuerwehr und den Kindergarten.
Bürgermeister Axt erläutert, dass Gemeinderäte einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Er plädierte dafür, dass den Gemeinderäten zukünftig eine solche Entschädigung ausbezahlt werde. Von Seiten des Gemeinderates wurde allerdings der Antrag gestellt, auch in der kommenden Legislaturperiode auf eine Entschädigung zu verzichten. Dieser Antrag wurde bei einer Enthaltung durch den Bürgermeister einstimmig angenommen.
Verpflichtung der wieder und neu gewählten Gemeinderäte
Unter diesem Tagesordnungspunkt verpflichtete Bürgermeister Axt die wieder und neu gewählten Gemeinderate auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Gemeinderäte sprachen hierbei folgende Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Hochwasserrückhaltebecken „Riedwiesensee“; Erläuterungen vom Wasserwirtschaftsamt
Bürgermeister Axt begrüßt Herrn Kamutzky vom Wasserwirtschaftsamt. Dieser führt nachfolgendes aus. Das Hochwasserrückhaltebecken wurde 1975 im Rahme der Flurbereinigung errichtet und dient zum Schutz vor Hochwasser für den Riedwiesenhof. Seit Frühjahr 2019 hat sich eine Biberfamilie im Riedwiesensee angesiedelt und den See aufgestaut. Im Moment ist der ständige Stau um einen halben Meter höher als zulässig. Herr Kamutzky erläutert, dass bei der Begehung des Hochwasserrückhaltebeckens zudem einige Defizite im Betrieb der Anlage festgestellt wurden. Als erster Schritt wurde eine Überprüfung des Einzugsgebietes durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Fläche um 9 % größer ist als bisher ausgewiesen. Als zweiter Schritt wurde der Hochwasserzufluss neu berechnet. Bei einem 100-jährigen Hochwasser war ein Hochwasserzufluss von 2,3 m³/s berechnet worden. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Berechnungen fehlerhaft waren und diese um 0,3 m³/s höher sein müssten. Das heutige Kriterium für ein 1000-jähriges Hochwasser liegt sogar bei erforderlichen 4,7 m³/s. Als dritter Schritt wurde die Hochwasserableitung durch den Mönch überprüft. Nach jetzigem Stand beläuft sich der Abfluss auf 2,7m³/s, erforderlich wären aber 4,7m³/s. Herr Kamutzky schlägt nun eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung vor. Bis 2020 gibt es eine Förderung von 90 %, ab 2021 eine Förderung von 70%. Für eine voraussichtlich notwenige Dammscharte und für ein Betriebsreglement gibt es wahrscheinlich keine Förderungen.
Folgender Ablauf ergibt sich nach den Ausführungen von Herrn Kamutzky:
Funktionsfähigkeit Grundablass herstellen (2019)
Angebot, Förderantrag und Auftrag „vertiefte Sicherheitsüberprüfung“ (2020)
Vertiefte Sicherheitsüberprüfung (2020/2021)
Erstellung Betriebsvorschrift (2021)
Voraussichtliche Rodung einzelner wasserseitigen Gehölze, Herstellung einer Dammscharte (2021/2022)
In der anschließenden Diskussion des Gemeinderates werden Fragen zum Zulauf des Mönches, einer möglichen Dammscharte und die weitere Vorgehensweise erörtert.
Der Gemeinderat fasst abschließend folgenden einstimmigen Beschluss:
Ein Förderantrag für die Sicherheitsüberprüfung des HRB Riedwiesensee wird gestellt und bei Förderzusage wird ein fachkompetentes Ingenieurbüro mit der Überprüfung beauftragt.
Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters und der Vertreter in den einzelnen Gremien
Bürgermeister Axt führt aus, dass nach § 48 GemO der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung gesondert gewählt. Da kein Mitglied widersprach, wurde offen gewählt. Als erster stellvertretender Bürgermeister wurde Gemeinderat Markus Merz und als zweiter stellvertretender Bürgermeister Tobias Häring gewählt. Bürgermeister Axt gratulierte den beiden gewählten Stellvertretern herzlich. Auf Nachfrage des Bürgermeisters legt der Gemeinderat fest, dass kein dritter stellv. Bürgermeister bestellt werden soll.
Für folgende Gremien werden Vertreter der Gemeinde bestimmt:
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ostbaar
Ordentliche Mitglieder: Bürgermeister Simon Axt, Markus Merz, Tobias Häring
Stellvertreter: Siegbert Merz, Thomas Beck, Elmar Mattes
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen
Ordentliche Mitglieder: Bürgermeister Simon Axt, Edith Braun
Stellvertreter: Markus Merz (als 1. stellv. Bürgermeister), Gerd Kupferschmid
Kuratorium der Musikschule Trossingen
Ordentliches Mitglied: Bürgermeister Simon Axt
Stellvertreter: Elmar Mattes
Zweckverband Baarwasserversorgung
Ordentliches Mitglied: Bürgermeister Simon Axt
Stellvertreter: Siegbert Merz
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Ordentliches Mitglied: Gerd Kufperschmid
Stellvertreter: Siegbert Merz
Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet „Neuen“
Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter
Bürgermeister Simon Axt Markus Merz (als 1. stellv. Bürgermeister)
Markus Merz Edith Braun
Elmar Mattes Tobias Häring
Thomas Beck Gerd Kufperschmid
Siegbert Merz Yvonne Ganter
Kindergartenbeauftrage
Yvonne Ganter
Beauftragte/r der Jugendgruppe
Dieses Amt hatte bisher Siegbert Merz inne.
Das Herr Siegbert Merz in der Sitzung nicht anwesend ist, wird dieser Punkt auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt.
Breitbandinitiative Tuttlingen (Verwaltungsrat)
Ordentliches Mitglied: Bürgermeister Simon Axt
Stellvertreter: Gerd Kupferschmid
Örtliche Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte zu nachfolgenden Bauangelegenheiten sein Einvernehmen.
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag Nutzungsänderung Vereinshaus und Anbau einer Rettungstreppe
Gemeindliches Einvernehmen zum Bau eines Einfamilienhauses, Fronwiesenstraße 19, FlStNr. 189/1 Bei diesem Bauantrag wurde abweichend das Einvernehmen lediglich für eine Überschreitung der Baulinie um 5,5 Meter genehmigt, sodass mindestens im gleichen Umfang ein Abstand zur Straße besteht.
Gemeindliches Einvernehmen zur Erweiterung der Wohnung im Dachgeschoss durch Anbau an das bestehende Wohnhaus, Aschenreutestraße 8
Gemeindliches Einvernehmen zum Anbau einer Treppe als zweiten Rettungsweg, Dorfstraße 4/1, FlStNr. 216
Bekanntgaben (u.a. aus nö Sitzung), Anfragen, Verschiedenes
Bürgermeister Axt gab bekannt, dass Revierfördert Harald Rutha weiterhin für den Gemeinde- und Privatwald auf Gemarkung Durchhausen zuständig sein wird.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung an.