Rückschnitt von Hecken

Gemeindemitteilungen

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen

Die Gemeindeverwaltung Durchhausen bittet alle Haus- und Grundstückseigentümer, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, sofern deren Äste in den Gehweg hineinragen oder Straßenlaternen und Verkehrszeichen verdecken.

Haus- und Grundstückseigentümer haben nach den Vorschriften des Straßengesetzes zu gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsflächen durch überhängende Äste nicht eingeengt und Verkehrsschilder nicht verdeckt.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Außerdem sind alle Hecken und Sträucher an Straßen oder Gehwegen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für notwendige Rückschnitte ist ab 01. Oktober die richtige Zeit, da die Pflanzen sich nicht mehr in der Wachstumsphase befinden und durch den Rückschnitt somit auch keinen Schaden nehmen.