Information zum digitalen Bauantrag / virtuellen Bauamt:
Gemeindemitteilungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen zwischenzeitlich alle Bauanträge digital eingereicht werden.
Bislang mussten die einzelnen Baurechtsbehörden in Bezug auf Digitalisierung der unterschiedlichen Genehmigungsverfahren jedoch selbständig Lösungsmöglichkeit entwickeln, um den gesetzlichen Anforderungen aus der Landesbauordnung gerecht zu werden.
Ein erster Versuch für eine landeseinheitliche Lösung war die Plattform Service BW. Dies ermöglicht jedoch nur die digitale Antragsstellung und dies auch nicht für alle baurechtlichen Verfahren. Diese Plattform wird in Kürze deshalb vom Land Baden-Württemberg für die baurechtlichen Verfahren wieder eingestellt.
In Baden-Württemberg wurde deshalb erneut intensiv an einer neuen einheitlichen Plattform für alle gearbeitet. Dies wird ViBa BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) sein, welches vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde.
Die Baurechtsbehörde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Trossingen mit den Gemeinden Durchhausen, Gunningen und Talheim schließt sich deshalb ViBa BW an. Seit dem 08. April 2024 stehen die betreffenden Dienstleistungen, wie z. B. der Antrag auf Baugenehmigung oder das Kenntnisgabeverfahren, auf https://bw.digitalebaugenehmigung.de/trossingen zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt müssen digitale Bauanträge ausschließlich über ViBa BW eingereicht werden.
Für die sichere Anmeldung benötigen die Entwurfsverfasser ein Elster-Unternehmenskonto und die Bauherren ein BundID-Konto mit Identifikation z. B. über den Online-Ausweis oder das ELSTER-Zertifikat. Die mit der Baurechtsbehörde Trossingen regelmäßig in Kontakt stehenden örtlichen Planungsbüros wurden hierüber und zu Schulungsterminen bereits frühzeitig informiert.
Das Baurechtsamt kann über das neue Portal Anträge entgegennehmen, andere betroffene Behörden beteiligen und Nachrichten an die Antragsteller versenden. Ziel ist selbstverständlich, das vollständige Verfahren mit Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung bis zur elektronischen Bekanntgabe der Baugenehmigung und Bereitstellung eines Bezahlsystems zu digitalisieren. Die vollständige Digitalisierung aller Verfahrensschritte über die Plattform ViBa BW befindet sich noch in der Entwicklung.
Bis dahin bittet die Baurechtsbehörde um Verständnis, dass beim aktuellen Umsetzungsstand zur Erteilung der Genehmigungen noch um Vorlage von zwei bis drei schriftlichen Planheften gebeten werden muss.